gelbe Hauptscheinwerfer - H-Zulassung
Moderator: WJ-Freak
gelbe Hauptscheinwerfer - H-Zulassung
Hallo Kollegen,
mal ein Frage bei der Ihr bestimmt auch weiterhelfen könnt.
Ich würde gerne meinen roten 5T abnehmen und H zulassen.
Das Fzg stammt aus Frankreich und hat gelbe Hauptscheinwerfer H1 und H4.
Die Scheinwerfer stammen von HELLA "Made in Germany" und verfügen über ein E1 Prüfzeichen.
Das diesbezügliche Mehrausstattungsmerkmal 124 ist entsprechend angegeben.
Nun kommt der TÜV-Prüfer und sagt ich müssen die Gelben Lampen gegen weiße tauschen um das Fzg zulassen zu können.
Hat der Prüfer recht oder kann ich mich da auf Besseres berufen?
Danke mal wieder und Grüße, Günther
mal ein Frage bei der Ihr bestimmt auch weiterhelfen könnt.
Ich würde gerne meinen roten 5T abnehmen und H zulassen.
Das Fzg stammt aus Frankreich und hat gelbe Hauptscheinwerfer H1 und H4.
Die Scheinwerfer stammen von HELLA "Made in Germany" und verfügen über ein E1 Prüfzeichen.
Das diesbezügliche Mehrausstattungsmerkmal 124 ist entsprechend angegeben.
Nun kommt der TÜV-Prüfer und sagt ich müssen die Gelben Lampen gegen weiße tauschen um das Fzg zulassen zu können.
Hat der Prüfer recht oder kann ich mich da auf Besseres berufen?
Danke mal wieder und Grüße, Günther
Audi 200 5T, Bj'81 Heliosblau (Frankreich-Heimkehrer)
Audi 200 5T, Bj'82 Surinamrot (Frankreich-Heimkehrer)
Audi 100 CD 5E, Bj'82 Schwarz (Frankreich-Heimkehrer)
Audi quattro, Bj’83 Zermattsilber (Frankreich-Heimkehrer)
Audi 100 Avant quattro Sport, Bj’90 Cayennerot
Audi 200 5T, Bj'82 Surinamrot (Frankreich-Heimkehrer)
Audi 100 CD 5E, Bj'82 Schwarz (Frankreich-Heimkehrer)
Audi quattro, Bj’83 Zermattsilber (Frankreich-Heimkehrer)
Audi 100 Avant quattro Sport, Bj’90 Cayennerot
- spf2000
- Meister
- Beiträge: 389
- Registriert: 16 Apr 2008, 16:55
- Wohnort: 55566 - Sobernheim
- Kontaktdaten:
Re: gelbe Hauptscheinwerfer - H-Zulassung
Hier fand ich einen interessanten Beitrag dazu:
Übergangsvorschriften für Oldtimer
Scheint mir sogar schlüssig.
Übergangsvorschriften für Oldtimer
Scheint mir sogar schlüssig.
Es grüßt: Sylvain
_________________
Audi 100 L 5S ('79) WB - Schönwettermobil
Audi 100 Avant ('90) NF - Alltagsfahrzeug
Audi 100 Limo rot ('83) WH - (Wartet auf Schweißarbeiten)
Bürstner City 430 ('82)
_________________
Audi 100 L 5S ('79) WB - Schönwettermobil
Audi 100 Avant ('90) NF - Alltagsfahrzeug
Audi 100 Limo rot ('83) WH - (Wartet auf Schweißarbeiten)
Bürstner City 430 ('82)
Re: gelbe Hauptscheinwerfer - H-Zulassung
Hallo und Grüße nach Sobernheim,
starker Tobak dieser verlinkte Thread - Danke!
Wenn ich es nun richtig verstehe, gilt nach der StVZO von 2012 folgender Paragraph:
§72
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.
Die genannten Nachrüstvorschriften scheinen mir für die Frage gelber Hauptscheinwerfer ohne Belang zu sein.
Da der "Zeitpunkt ihrer Zulassung" idR von den Originalpapieren (Carte Grise) in die deutschen Papiere übernommen wird, müßte damit nach meinem Verständnis ein verbleib der originalen gelben Lampen am Fzg möglich sein - oder sehe ich da was falsch?
Ob der TÜV-Prüfer sich allerdings von der gleichen Auffassung überzeugen läßt .....
Grüße, Günther
P.S.: In Sobernheim hatte ich vor ca. 6 Jahren mal einen heliosblauen 200 5E erworben und schön auf eigener Achse nach Hause überführt
starker Tobak dieser verlinkte Thread - Danke!
Wenn ich es nun richtig verstehe, gilt nach der StVZO von 2012 folgender Paragraph:
§72
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.
Die genannten Nachrüstvorschriften scheinen mir für die Frage gelber Hauptscheinwerfer ohne Belang zu sein.
Da der "Zeitpunkt ihrer Zulassung" idR von den Originalpapieren (Carte Grise) in die deutschen Papiere übernommen wird, müßte damit nach meinem Verständnis ein verbleib der originalen gelben Lampen am Fzg möglich sein - oder sehe ich da was falsch?
Ob der TÜV-Prüfer sich allerdings von der gleichen Auffassung überzeugen läßt .....
Grüße, Günther
P.S.: In Sobernheim hatte ich vor ca. 6 Jahren mal einen heliosblauen 200 5E erworben und schön auf eigener Achse nach Hause überführt
Audi 200 5T, Bj'81 Heliosblau (Frankreich-Heimkehrer)
Audi 200 5T, Bj'82 Surinamrot (Frankreich-Heimkehrer)
Audi 100 CD 5E, Bj'82 Schwarz (Frankreich-Heimkehrer)
Audi quattro, Bj’83 Zermattsilber (Frankreich-Heimkehrer)
Audi 100 Avant quattro Sport, Bj’90 Cayennerot
Audi 200 5T, Bj'82 Surinamrot (Frankreich-Heimkehrer)
Audi 100 CD 5E, Bj'82 Schwarz (Frankreich-Heimkehrer)
Audi quattro, Bj’83 Zermattsilber (Frankreich-Heimkehrer)
Audi 100 Avant quattro Sport, Bj’90 Cayennerot
- spf2000
- Meister
- Beiträge: 389
- Registriert: 16 Apr 2008, 16:55
- Wohnort: 55566 - Sobernheim
- Kontaktdaten:
Re: gelbe Hauptscheinwerfer - H-Zulassung
Ich habe es so verstanden, daß wenn das KFZ vor dem 20.6.1973 zugelassen wurde, daß dann Scheinwerfer "gelb" bleiben dürfen.
Ab diesem Datum wurde man in Deutschland bei der Einfuhr dazu gezwungen, diese zur Anmeldung auf "weiß" umzubauen.
Daher müsste in Deutschland theoretisch kein einziges KFZ mit gelben Hauptscheinwerfern unterwegs sein, daß EZ später als 1973 hat.
Ab diesem Datum wurde man in Deutschland bei der Einfuhr dazu gezwungen, diese zur Anmeldung auf "weiß" umzubauen.
Daher müsste in Deutschland theoretisch kein einziges KFZ mit gelben Hauptscheinwerfern unterwegs sein, daß EZ später als 1973 hat.
Es grüßt: Sylvain
_________________
Audi 100 L 5S ('79) WB - Schönwettermobil
Audi 100 Avant ('90) NF - Alltagsfahrzeug
Audi 100 Limo rot ('83) WH - (Wartet auf Schweißarbeiten)
Bürstner City 430 ('82)
_________________
Audi 100 L 5S ('79) WB - Schönwettermobil
Audi 100 Avant ('90) NF - Alltagsfahrzeug
Audi 100 Limo rot ('83) WH - (Wartet auf Schweißarbeiten)
Bürstner City 430 ('82)
Re: gelbe Hauptscheinwerfer - H-Zulassung
Richtig habe das selbe Problem finde die gelben scheinwerfer eig. Echt toll und werde diese behalten jedoch werde ich für die vollabnahme weiße einbauen müssen
Re: gelbe Hauptscheinwerfer - H-Zulassung
Ich möchte hier nochmal einhaken, da ich das gleiche Problem habe - ebenfalls mit einem Franzosen.
Wo finde ich das entsprechende Mehrausstattungsmerkmal 124 abgedruckt? Im Auto selbst? Leider kann ich aktuell nicht nachsehen, da die Karosse rund 250km entfernt eingestellt ist. Der französische Fahrzeugbrief (sofern man dieses knapp A4 große labbrige Blatt so nennen kann) gibt diesbezüglich nicht viel her.
Hat die Genehmigung mit den gelben Scheinwerfern geklappt? Hie in AT sollte es nach Rücksprache mit der Prüfstelle unter Umständen sogar möglich sein - nachfolgend der entsprechende Text:
Beleuchtungseinrichtungen, die "gelbes Licht" ausstrahlen
Mit der 19. KFG Novelle (Inkrafttreten 01.08.1997) wurde der §14 KFG 1967 in Annäherung an die EG-Richtlinie dahingehend geändert, dass die Lichtfarbe "Gelb" bei Fern-, Abblend- und Begrenzungslicht nicht mehr zulässig ist.
Beim Import von Fahrzeugen mit Scheinwerfern, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt wird, kann gegebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Vorab besten Dank für Eure Infos...
Beste Grüße, Christian
Wo finde ich das entsprechende Mehrausstattungsmerkmal 124 abgedruckt? Im Auto selbst? Leider kann ich aktuell nicht nachsehen, da die Karosse rund 250km entfernt eingestellt ist. Der französische Fahrzeugbrief (sofern man dieses knapp A4 große labbrige Blatt so nennen kann) gibt diesbezüglich nicht viel her.
Hat die Genehmigung mit den gelben Scheinwerfern geklappt? Hie in AT sollte es nach Rücksprache mit der Prüfstelle unter Umständen sogar möglich sein - nachfolgend der entsprechende Text:
Beleuchtungseinrichtungen, die "gelbes Licht" ausstrahlen
Mit der 19. KFG Novelle (Inkrafttreten 01.08.1997) wurde der §14 KFG 1967 in Annäherung an die EG-Richtlinie dahingehend geändert, dass die Lichtfarbe "Gelb" bei Fern-, Abblend- und Begrenzungslicht nicht mehr zulässig ist.
Beim Import von Fahrzeugen mit Scheinwerfern, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt wird, kann gegebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Vorab besten Dank für Eure Infos...
Beste Grüße, Christian
-
- Abteilungsleiter
- Beiträge: 430
- Registriert: 20 Feb 2008, 22:16
- Wohnort: Haaksbergen, die Niederlande
Re: gelbe Hauptscheinwerfer - H-Zulassung
Ich habe meine 200 auch selbst aus Súd -Frankreich geholt. Habe hier in die Niederlände glücklich keine Probleme damit gehabt. Ist sogar erlaubt. Habe sogar nichts beweisen müssen. Wenn ich mit etwas helfen kann, kein Problem.
Gruss, Ruud
Gruss, Ruud
Re: gelbe Hauptscheinwerfer - H-Zulassung
Hallo Ruud,
Du könntest unsere Autos alle in NL registrieren lassen. Bei euch ist es offenbar viel einfacher mit diesen Dingen!
mfG Joerg
Du könntest unsere Autos alle in NL registrieren lassen. Bei euch ist es offenbar viel einfacher mit diesen Dingen!
mfG Joerg
Wenn Du es selbst instandgesetzt hast, weisst Du auch, wie lange es halten wird und warum es wieder kaputt gehen könnte
Audi 100 S 1970 ZX
Audi 100 GL 1972 ZJ
Audi 100 GL 1973 2T ZP
Audi 100 LS f.i. 1975 YB
Audi 200 5T 1981 WJ
VW T3 1990 NF
Audi 100 S 1970 ZX
Audi 100 GL 1972 ZJ
Audi 100 GL 1973 2T ZP
Audi 100 LS f.i. 1975 YB
Audi 200 5T 1981 WJ
VW T3 1990 NF
Re: gelbe Hauptscheinwerfer - H-Zulassung
Moin!
Muss überhaupt in der NL Steuern für die "alten" Autos gezahlt werden
Gruß Axel
Muss überhaupt in der NL Steuern für die "alten" Autos gezahlt werden
Gruß Axel
-
- Abteilungsleiter
- Beiträge: 430
- Registriert: 20 Feb 2008, 22:16
- Wohnort: Haaksbergen, die Niederlande
Re: gelbe Hauptscheinwerfer - H-Zulassung
Autos ab 40 Jahr alt, sind komplett steuerfrei. Und ab 50 Jahr brauche ich auch keine Hauptuntersuchung mehr.
Steuer ist nicht billig. Kosten sind für ein 200 normal 174 Euro pro drei Monate.
Es gibt eine Ausnahme. Autos bis 1-1-1988 und bis 40 Jahren alt, kann Mann 125 Steuer pro Jahr bezahlen. Mann darf dann nicht im Dezember, Januar und Februar damit fahren.
Steuer ist nicht billig. Kosten sind für ein 200 normal 174 Euro pro drei Monate.
Es gibt eine Ausnahme. Autos bis 1-1-1988 und bis 40 Jahren alt, kann Mann 125 Steuer pro Jahr bezahlen. Mann darf dann nicht im Dezember, Januar und Februar damit fahren.
Re: gelbe Hauptscheinwerfer - H-Zulassung
Moin!
Danke dir für die Infos
Gruß Axel
Danke dir für die Infos
Gruß Axel