Hallo,
wie macht Ihr das eigentlich so mit Eurer Kfz.-Steuer? Das ist ja jetzt ganz toll geregelt. Es gibt gar keine Bescheide oder Gebührenrechnungen mehr.
Ich bekam neulich ein Schreiben einer Zollbehörde in Frankfurt/Oder, daß sie jetzt zuständig sei. Höhe und Fälligkeit der Kfz.-Steuer solle ich bitte selbst überwachen. Oder besser am Lastschriftverfahren teilnehmen, dann wäre alles gut. Welches Fz. gemeint ist, wird nicht genannt. Lustig, wenn man mehrere Fahrzeuge zugelassen hat.
Also erst mal abgewartet. Dann kam eine Mahnung, ich möge nun 192,50 EUR für mein 07er-Kennzeichen entrichten. Wie sich diese Summe ergibt, bleibt unklar. Erst mal 191,00 EUR entrichtet. Anruf bei der Bundeskasse in Kiel ergibt: Alle Bescheide und Gebühren wurden von den Finanzämtern übernommen und können nicht geprüft werden.
Diese Woche ein neues Fz., den schwarzen CD 5E auf H-Kennzeichen neu zugelassen bei der Kfz.-Zulassungsstelle in Berlin Kreuzberg. Die meinen, daß sie nicht sagen können, wie hoch die Kfz.-Steuer ist, das lege das Hauptzollamt fest, da haben sie nichts mit zu tun. Zulassen kann man ein Kfz. sowieso nur, wenn man eine Lastschriftermächtigung erteilt. Wann und wieviel abgebucht wird, solle man selber überprüfen. Na hoffentlich ist das Konto dann gerade gedeckt.
Nebenbei, Achtung Fallstrick: Will man ein Fz. neu auf H-Kennzeichen zulassen, wollen sie ein Gutachten gem. § 23 StVZO Nr. 1 b) sowie e) haben. Ich hatte nur ein Gutachten gem. § 23 StVZO Nr. 1 a) sowie e), das gilt aber nur für Neu-Eintragungen auf 07er-Kennzeichen. Also wieder zum Prüfer, der das auch noch nicht kannte und freundlicherweise ein neues Gutachten gefertigt hat, ohne den Wagen nochmal zu sehen. Jeweils dazu bei der Kfz.-Zulassungsstelle in Berlin Kreuzberg online Termine mit ca. 1 Woche Wartezeit vereinbart; einfach hingehen ist hier nicht.
(Lustig: jedesmal haben sie alle alten Briefe von CD 5E großartig kopiert. Also die Papiere, die sie selber mal ausgestellt hatten, kopieren sie sich nochmal. Und dabei ist genau dieses Fz. gleichzeitig auf 07er-Kennzeichen eingetragen, bei der gleichen Behörde, eine Etage höher, da hatten sie sich ebenfalls Kopien aller Briefe gemacht.)
Als nächstes werde ich versuchen, beim Hauptzollamt zu beantragen, die Kfz.-Steuern aller Fz. auf einen Termin zu legen; beim Finanzamt in Berlin hatten sie darauf gar nicht reagiert.
Ist das bei Euch auch so umständlich...?
Gruß, Christian.
Wie macht Ihr das eigentlich so mit Eurer Kfz.-Steuer?
Moderatoren: Gunther, 5E-Thomas
Wie macht Ihr das eigentlich so mit Eurer Kfz.-Steuer?
Audi 100 Avant GL 5D 69 PS EZ 1979
Audi 200 5T 175 PS EZ 1981
Audi 100 GL 5E 136 PS EZ 1982
Audi 100 CC DS 90 PS EZ 1984
Audi Cabrio 2,6 150 PS EZ 1997
VW T5 Multivan Beach 130 PS EZ 2007
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Hallo Christian,
bei uns läuft es nahezu ausnahmslos im Lastschriftverfahren.
Es ist auch richtig, dass der Einzug der KFZ-Steuer mittlerweile vom Zoll durchgeführt wird und sie die Daten der zuständigen Finanzämter übernommen haben.
Ein Schreiben oder einen neuen Bescheid habe ich nicht erhalten. Die Beträge Stimmen jedoch mit denen der ursprünglichen Bescheide überein.
Beste Grüße
audi100S
bei uns läuft es nahezu ausnahmslos im Lastschriftverfahren.
Es ist auch richtig, dass der Einzug der KFZ-Steuer mittlerweile vom Zoll durchgeführt wird und sie die Daten der zuständigen Finanzämter übernommen haben.
Ein Schreiben oder einen neuen Bescheid habe ich nicht erhalten. Die Beträge Stimmen jedoch mit denen der ursprünglichen Bescheide überein.
Beste Grüße
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- Philip
- Meister
- Beiträge: 331
- Registriert: 31 Mär 2007, 23:31
- Wohnort: 55469 Simmern/74321 Bietigheim-Bissingen
Hallo,
ich bin von der Übergabe der Zuständigkeit bei der KFZ-Steuer an den Zoll auch betroffen. Mit dieser Neuregelung erleichtern sich die Finanzämter von der „Arbeit“, an die Bezahlung der Steuer selbst zu erinnern und sie einzutreiben. Da in allen Bundesländern schon lang das Abbuchungsverfahren bei der KFZ-Steuer Pflicht ist, betrifft die Überweisung der Steuer nur noch wenige Altfälle (bei meiner 07 sind es nun schon 16 Jahre). Der Zoll macht es sich hier insofern einfach, als er mit dem einmaligen Schreiben darauf hinweist, dass er die Zuständigkeit übernommen hat; Erinnerungen vor Fälligkeit wie vorher durch die Finanzämter erfolgen nicht mehr. In Deinem Fall wird der Aufschlag also an den Kosten für die Mahnung liegen.
Da ich auch weiterhin keine Abbuchung will, aber auch vermeiden möchte, dass ich den Termin versäume, habe ich einen Dauerauftrag erteilt. Der ist so terminiert, dass der Staat mein Geld keinesfalls früher als nötig erhält, aber trotzdem immer (wegen Wochenenden) noch ein paar Tage Luft zwischen Überweisung und Fälligkeit liegen.
Gruß Philip
ich bin von der Übergabe der Zuständigkeit bei der KFZ-Steuer an den Zoll auch betroffen. Mit dieser Neuregelung erleichtern sich die Finanzämter von der „Arbeit“, an die Bezahlung der Steuer selbst zu erinnern und sie einzutreiben. Da in allen Bundesländern schon lang das Abbuchungsverfahren bei der KFZ-Steuer Pflicht ist, betrifft die Überweisung der Steuer nur noch wenige Altfälle (bei meiner 07 sind es nun schon 16 Jahre). Der Zoll macht es sich hier insofern einfach, als er mit dem einmaligen Schreiben darauf hinweist, dass er die Zuständigkeit übernommen hat; Erinnerungen vor Fälligkeit wie vorher durch die Finanzämter erfolgen nicht mehr. In Deinem Fall wird der Aufschlag also an den Kosten für die Mahnung liegen.
Da ich auch weiterhin keine Abbuchung will, aber auch vermeiden möchte, dass ich den Termin versäume, habe ich einen Dauerauftrag erteilt. Der ist so terminiert, dass der Staat mein Geld keinesfalls früher als nötig erhält, aber trotzdem immer (wegen Wochenenden) noch ein paar Tage Luft zwischen Überweisung und Fälligkeit liegen.
Gruß Philip